Ein Jahr später: Was ist aus dem Gerichtsverfahren um Brian Moreau geworden?

Brian Moreau vor seinem verhängisvollen Supercross Debüt in Tampa, Florida

Brian Moreau vor seinem verhängisvollen Supercross Debüt in Tampa, Florida. / Foto: Simon Cudby

Eine Woche vor dem AMA Supercross Saisonstart und etwas mehr als ein Jahr nach unserem letzten Bericht zum Gerichtsverfahren rund um Brian Moreau haben wir erneut nachgeforscht, um den aktuellen Stand der Dinge zu klären. Viel wurde seither spekuliert, wenig öffentlich eingeordnet. Klar ist jedoch: Der Fall hat sich weiterentwickelt – und zwar an einem entscheidenden Punkt.

Im Juni 2025 wurde in Tampa, Florida, ein weiterer Gerichtsbeschluss unterzeichnet. Verantwortlich zeichnete Richter Barber, dessen Entscheidung dem Verfahren erstmals eine klare rechtliche Struktur gab. Doch wie genau steht es um den Fall? Und was bedeutet dieser Beschluss aus heutiger Sicht, im Jahr 2026, wirklich?

Rückblick: 2024 ging es ums „Ob“

Als wir zuletzt über das Verfahren berichteten, befand es sich noch in einer frühen Phase. Im Jahr 2024 stand vor allem eine Frage im Raum: Darf die Klage überhaupt weitergeführt werden? Die Beklagten – darunter Veranstalter, medizinische Dienstleister und der Dachverband American Motorcyclist Association – hatten versucht, das Verfahren frühzeitig beenden zu lassen.

Das Gericht lehnte diese Anträge damals ab. Zu viele Fragen waren offen, insbesondere rund um Verantwortung, Abläufe und die Rolle medizinischer Ersthelfer. Der Fall blieb bestehen – ohne jedoch inhaltlich bewertet zu werden.

Juni 2025: Der Moment der Einordnung

Mit dem Beschluss aus dem Juni 2025 änderte sich die Lage spürbar. Erstmals ging es nicht mehr darum, ob der Fall vor Gericht gehört, sondern welche Teile davon rechtlich Bestand haben. Nach umfangreicher Beweisaufnahme entschied Richter Barber über sogenannte Summary-Judgment-Anträge.

Dabei stellte das Gericht fest, dass Brian Moreau die zuvor unterschriebenen Haftungsausschlüsse nach seinem 18. Geburtstag rechtlich wirksam bestätigt hatte – unter anderem durch seine aktive Teilnahme an offiziellen Programmpunkten wie Trainings und dem Track Walk. Die Konsequenz daraus ist klar: Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Die entscheidende Grenze: grobe Fahrlässigkeit

Doch genau an dieser Stelle endet der Schutz durch Haftungsausschlüsse. Der Gerichtsbeschluss hält unmissverständlich fest: Grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Und genau dieser Vorwurf bleibt zentraler Bestandteil des Verfahrens. Ob das Verhalten von Veranstaltern, medizinischem Personal oder beteiligten Organisationen diese Schwelle überschritten hat, ist aus Sicht des Gerichts nicht vorab zu klären. Diese Entscheidung liegt nun bei einer Jury.

Besonders deutlich wird die Zuspitzung beim Blick auf die medizinische Erstversorgung. Während dieser Punkt 2024 noch eher allgemein behandelt wurde, benennt der Beschluss aus 2025 konkrete Abläufe, die rechtlich relevant sind: fehlende Immobilisierung, verspätete Sicherung der Unfallstelle und das Hochheben des Fahrers ohne ausreichende Stabilisierung.

Auch der Versuch, sich pauschal auf gesetzlichen Ersthelferschutz zu berufen, wurde vom Gericht teilweise zurückgewiesen. Das medizinische Handeln bleibt damit voll überprüfbar.

Strafschadensersatz weiter möglich

Ebenfalls von Bedeutung: Der Beschluss aus Tampa schließt Strafschadensersatz ausdrücklich nicht aus. Sollte eine Jury grobe Fahrlässigkeit feststellen, könnten über den eigentlichen Schadensersatz hinaus weitere rechtliche Konsequenzen folgen.

Ein Beschluss mit Wirkung bis heute

Aus heutiger Sicht – im Jahr 2026 – lässt sich festhalten: Der Gerichtsbeschluss aus dem Juni 2025 war ein Wendepunkt. Er hat den Fall nicht beendet, sondern präzisiert. Aus vielen offenen Vorwürfen wurde ein klar umrissenes Verfahren mit hoher rechtlicher Tragweite.

Nicht mehr die Frage, ob der Motorsport rechtlich überprüft werden darf, steht im Raum – sondern wie Verantwortung in Extremsituationen definiert wird. Die Antwort darauf steht noch aus. Doch der Weg dorthin ist nun klar abgesteckt.